Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Außendienstmitarbeitern, die eine Kostenbeteiligung für die Ausstattung mit Faxgeräten, Kopierern und PCs in den Beratungsstellen vorsieht, ist sittenwidrig. Begriff der „verdünnten Willensfreiheit“ (WBL 2003, 282).
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